Vorwort
Die Marktgemeinde Leithaprodersdorf wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Leithaprodersdorf
- Loretto
- Stotzing
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Leithaprodersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Leithaprodersdorf, jenes der neuen Gemeinde Loretto das Gebiet der Katastralgemeinde Loretto und jenes der neuen Gemeinde Stotzing das Gebiet der Katastralgemeinde Stotzing.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Marktgemeinde Leithaprodersdorf am 30. Juni 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.