LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Großpetersdorf§ 3

§ 3Vermögensauseinandersetzung

In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Großpetersdorf am 5. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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