Vorwort
Die Gemeinde Strem wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Moschendorf
- Strem
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Moschendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Moschendorf, jenes der neuen Gemeinde Strem das Gebiet der Katastralgemeinden Deutsch Ehrensdorf, Steinfurt, Strem und Sumetendorf.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Strem am 25. August 1994 und 18. November 1994 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft.