Trennung der Gemeinde Strem
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Strem wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Moschendorf
- Strem
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Moschendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Moschendorf, jenes der neuen Gemeinde Strem das Gebiet der Katastralgemeinden Deutsch Ehrensdorf, Steinfurt, Strem und Sumetendorf.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Strem am 25. August 1994 und 18. November 1994 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft.