LandesrechtBurgenlandVerordnungenBekämpfungsmaßnahmen gegen Stare§ 1

§ 1

In Kraft seit 17. Juli 2004
Up-to-date

§ 1. (1) Zur Bekämpfung der Stare werden im Jahre 2004 folgende gemeinsame Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet:

1. Vertreibung der Stare mit Flugzeugen in den Gemeinden Apetlon, Gols, Illmitz, Neusiedl am See, Oggau, Pamhagen, Podersdorf am See, Rust, Weiden am See;

2. Vertreibung der Stare durch Jäger in den Gemeinden Apetlon, Gols, Halbturn, Illmitz, Mönchhof, Mörbisch am See, Neusiedl am See, Oggau, Pamhagen, Podersdorf am See, Rust, Weiden am See;

3. Vertreibung der Stare durch Weingartenhüter in den Gemeinden Apetlon, Breitenbrunn, Eisenstadt, Halbturn, Illmitz, Mönchhof, Mörbisch am See, Oggau, Pamhagen, Podersdorf am See, Rust, Schützen am Gebirge, Weiden am See.

(2) Mit der Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen ist zu beginnen, sobald durch das Auftreten der Stare ein Schaden in den Weingärten zu befürchten ist, frühestens jedoch ab 1. Juli 2004. Die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen sind spätestens bis 31. Oktober 2004 zu beenden.

(3) Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen obliegt den Gemeinden. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind unter Vermeidung unverhältnismäßig hoher Kosten durchzuführen.

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