Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003, mit der ein Halte- und Parkverbot auf einem öffentlichen Weg (Gst-Nr. 256 der KG Aschau) im Ortsverwaltungsteil Aschau im Burgenland verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.