(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Mai 1998 über die Schulsprengel der öffentlichen Berufsschulen, LGBl. Nr. 44, außer Kraft.
(2) § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 der Novelle LGBl. Nr. 10/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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