LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Kohfidisch§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. März 2004
Up-to-date

§ 2

Die vom Standesamtsverband Kohfidisch bis zum 29. Feber 2004 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Kohfidisch.

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