LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Eberau und Strem

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Eberau und Strem

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Eberau (KG 31026 Kulm) und Strem (KG 31004 Deutsch Ehrensdorf) verläuft jeweils geradlinig vom unverändert gebliebenem Grenzpunkt 100310 der KG Deutsch Ehrensdorf über die Grenzpunkte 12122, 12123, 12188, 12124, 12125, 12126, 12127, 12128 und 12129 der KG Kulm zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 429 der KG Deutsch Ehrensdorf.

§ 2

§ 2

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:1000 dargestellt. Die Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. v. Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2