LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Großpetersdorf und Mischendorf

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Großpetersdorf und Mischendorf

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Großpetersdorf (KG 34037 Kleinpetersdorf) und Mischendorf (KG 34023 Großbachselten) verläuft vom alten Grenzpunkt 310 der KG Großbachselten (ident mit Punkt Nr. 23612 der KG Großpetersdorf) jeweils geradlinig über die Punkte 4559, 4557, 4555, 4553, 4551, 4549, 4546, 4545 bis zum alten Punkt 4544 (= Grabenmitte).

§ 2

§ 2

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:5000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2