LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Moschendorf und Eberau

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Moschendorf und Eberau

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die neue Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Moschendorf (KG 31029 Moschendorf) und Eberau (KG 31008 Gaas) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3831M jeweils geradlinig über die Grenzpunkte 5302G, 5304G, 5306G, 5308G, 5310G, 5312G und 5314G, weiters über die neuen Grenzpunkte 18258M, 17303M, 17275M, 18257M, 17635M, 17636M, 17637M, 18045M, 18018M zum alten Grenzpunkt 12796G, weiters über die neuen Grenzpunkte 18044M, 18043M bis zum alten Grenzpunkt 91G, in weiterer Folge über die neuen Grenzpunkte 17971M, 17972M, 17883M, 17873M 17874M, 18064M, 18063M, 17633M, 17631M, 18247M, 17573M bis zum alten Grenzpunkt 13089G und zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2168M.

§ 2

§ 2

Dieser Grenzverlauf auf die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:5000 dargestellt. Die Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. v. Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage2

Anl. 2