LandesrechtBurgenlandVerordnungenBgld. Dorferneuerungs-Verordnung 2003§ 7

§ 7Projekte mit nachhaltiger Wirkung

In Kraft seit 01. Dezember 2003
Up-to-date

Projekte mit nachhaltiger Wirkung für das Dorfgebiet sind solche, die die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Weiterentwicklung der Gemeinden längerfristig gewährleisten und geeignet sind, eine hohe Lebens- und Versorgungsqualität der Bevölkerung sowie positive Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse und eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner herbeizuführen.

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