Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Grafenschachen, betreffend straßenpolizeiliche Regelungen
Vorwort
§ 1
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Grafenschachen vom 27.10.2003, Zahl: 640/1-4-2003, mit der das Fahren in beiden Fahrtrichtungen auf dem Güterweg Grafenschachen - Unterwaldbauern verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.