Vorwort
§ 1
§ 1
Die Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt vom 18.2.2003, Zl. A-77/050-2002 wird aufgehoben.
§ 2
§ 2
Die aufgehobene Verordnung tritt mit dem Tag, der der Verlautbarung dieser Verordnung der Landesregierung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgt, außer Kraft.