Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:
1. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. Mai 1991, mit welcher der Schulsprengel für die öffentliche Volksschule Oberwart und die öffentliche Volksschule Unterwart neu festgesetzt wird, LGBl. Nr. 48;
2. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 1992, mit welcher der Schulsprengel für die öffentliche Volksschule Siegendorf neu festgesetzt wird, LGBl. Nr. 43.
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