LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf

In Kraft seit 13. Mai 2003
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Schattendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.