Die Burgenländische Landwirtschaftskammer (Pflanzenschutzdienst) hat durch regelmäßige stichprobenartige Kontrollen (Einsichtnahme in die Mehrfachanträge, Kontrolle der Betriebsaufzeichnungen) die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen gemäß § 7 zu überprüfen.
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