Die Anlage 27 der Burgenländischen Jagdverordnung, LGBl. Nr. 24/1989, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 59/2001, wird mit der Maßgabe auch Bestandteil der vorliegenden Verordnung, als nach der Spalte 30 die Anlage zu der vorliegenden Verordnung angefügt wird.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise