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Burgenland
Verordnungen
Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 31. Juli 2002
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Anl. 1 — Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes
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Anhänge
Anlage LGBl. Nr. 84/2002
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