Vorwort
§ 1
§ 1. Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2. (1) Als Wahltag wird der 6. Oktober 2002 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Oktober 2002 bestimmt.
§ 3
§ 3. Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 23. Juli 2002.