Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993, LGBl. Nr. 67, außer Kraft.
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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993, LGBl. Nr. 67, außer Kraft.
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