LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde St.Andrä

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde St.Andrä

In Kraft seit 26. Juni 2002
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.