Vorwort
§ 1
§ 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 1999 über die Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 und der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird der Betrag „zehn Schilling" durch den Betrag „73 Cent" ersetzt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.