LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Hirm

Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Hirm

In Kraft seit 01. August 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes, LGBl. Nr. 58, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Hirm wird aufgelöst.

§ 2 § 2

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000, LGBl. Nr. 58/2000, außer Kraft.