LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge

In Kraft seit 27. März 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1. Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. (1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.

§ 3

§ 3. Stichtag ist der 27. März 2001.