§ 1
§ 1. Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2. (1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.
§ 3
§ 3. Stichtag ist der 27. März 2001.