LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in Frauenkirchen und Purbach

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in Frauenkirchen und Purbach

In Kraft seit 10. Januar 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1. Für die Stadtgemeinden Frauenkirchen und Purbach am Neusiedler See wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. (1) Als Wahltag wird der 25. März 2001 festgesetzt.

(2) Für die Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See wird als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 8. April 2001 festgesetzt.

§ 3

§ 3. Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 9. Jänner 2001.