§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Sigleß und Krensdorf bestehende Standesamtsverband Sigleß wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Sigleß geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Sigleß weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.