LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Sigleß

Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß

In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Sigleß und Krensdorf bestehende Standesamtsverband Sigleß wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Sigleß geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Sigleß weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.