LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf und Sanitätskreises Minihof-Liebau auf die Landesregierung

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf und Sanitätskreises Minihof-Liebau auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. August 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 76/1999, die nach diesem Gesetz den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden (Sanitätskreisen) zukommen, wird für die Stadtgemeinde Jennersdorf und den Gemeindeverband (Sanitätskreis) Minihof-Liebau - Sankt Martin an der Raab auf die Landesregierung übertragen:

1. die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeinde- und Kreisärzte und

2. die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Gemeinde- und Kreisärzte des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2000 in Kraft.