Vorwort
§ 1
§ 1. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, wird gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
§ 2
§ 2. Diese Verordnung tritt unabhängig von ihrer Kundmachung durch den Bürgermeister mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.