LandesrechtBurgenlandVerordnungenAufhebung der Verordnung der Marktgemeinde Oggau, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, zur Bebauung freigegeben wurde

Aufhebung der Verordnung der Marktgemeinde Oggau, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, zur Bebauung freigegeben wurde

In Kraft seit 07. Juni 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, wird gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

§ 2

§ 2. Diese Verordnung tritt unabhängig von ihrer Kundmachung durch den Bürgermeister mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.