Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Gols (KG 32008 Gols) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 6181/2 bis 6181/8 sowie die Grundstücke Nr. 6184/37 bis 6184/117 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Gols eingegliedert werden.
§ 2
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.