LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen Neusiedl am See und Gols

Grenzänderung zwischen Neusiedl am See und Gols

In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Gols (KG 32008 Gols) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 6181/2 bis 6181/8 sowie die Grundstücke Nr. 6184/37 bis 6184/117 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Gols eingegliedert werden.

§ 2

§ 2

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.