LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen Neckenmarkt und Horitschon§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Eisenstadt einzusehen.

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