Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Eberau (KG 31008 Gaas) und Moschendorf (KG 31029 Moschendorf) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 142 jeweils geradlinig über die Punkte 13353, 13352, 13351, 13349, 13248 bis zum unverändert gebliebenen alten Grenzpunkt 91. Weiter von auf der bisherigen Grenze gelegenen Punkt 13306 jeweils geradlinig über die Punkte 13307, 13308, 13309 bis zum unverändert gebliebenen alten Grenzpunkt 12. Dann weiter vom alten Grenzpunkt 1990 jeweils geradlinig über die Punkte 14558, 13005, 13006, 13003, 14495, 13002, 13000, 12967, 13842, 2082, 2081, 2080 bis zum unverändert gebliebenen alten Grenzpunkt
747.
§ 2
§ 2
Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:2000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34o östlich von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 70-1999 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 70-1999 Anlage 2PDF