LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Eberau

Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau

In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Eberau und Bildein bestehende Standesamtsverband Eberau wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.