Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Markt Allhau (KG Buchschachen) und Loipersdorf-Kitzladen (KG Loipersdorf und KG Kitzladen) werden derart geändert, dass die Grundstücke 1715, 1725/1 und 1372/1 der KG Buchschachen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Loipersdorf eingegliedert werden, sowie die Grundstücke 7013/1, 6492/2 und 6492/3 der KG Loipersdorf von dieser abgetrennt werden und dem Gebiet der KG Buchschachen eingegliedert werden. Weiters, dass die Grundstücke 7857/1, 7858/1, 7860/1 und 7862/1 der KG Buchschachen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Kitzladen eingegliedert werden, sowie das Grundstück 2241/1 der KG Kitzladen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Buchschachen eingegliedert wird.
§ 2
§ 2
Die planliche Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den im Vermessungsamt Oberwart und bei der Agrarbehörde in Eisenstadt erliegenden planlichen Unterlagen einzusehen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.