Vorwort
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Markt Allhau (KG Buchschachen) und Loipersdorf-Kitzladen (KG Loipersdorf und KG Kitzladen) werden derart geändert, dass die Grundstücke 1715, 1725/1 und 1372/1 der KG Buchschachen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Loipersdorf eingegliedert werden, sowie die Grundstücke 7013/1, 6492/2 und 6492/3 der KG Loipersdorf von dieser abgetrennt werden und dem Gebiet der KG Buchschachen eingegliedert werden. Weiters, dass die Grundstücke 7857/1, 7858/1, 7860/1 und 7862/1 der KG Buchschachen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Kitzladen eingegliedert werden, sowie das Grundstück 2241/1 der KG Kitzladen von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Buchschachen eingegliedert wird.
Die planliche Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den im Vermessungsamt Oberwart und bei der Agrarbehörde in Eisenstadt erliegenden planlichen Unterlagen einzusehen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.