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Schulfreierklärung des 12. November 1999 für die öffentlichen Berufsschulen
Schulfreierklärung des 12. November 1999 für die öffentlichen Berufsschulen
In Kraft seit 11. November 1999
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Schulfreierklärung des 12. November 1999 für die öffentlichen Berufsschulen
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§ 1
Vorwort
§ 1
Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 12. November 1999 schulfrei erklärt.