LandesrechtBurgenlandVerordnungenSchulfreierklärung des 12. November 1999 für die öffentlichen Berufsschulen

Schulfreierklärung des 12. November 1999 für die öffentlichen Berufsschulen

In Kraft seit 11. November 1999
Up-to-date

§ 1

Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 12. November 1999 schulfrei erklärt.