LandesrechtBurgenlandVerordnungenSchulfreierklärung des 25. Oktober 1999 für die öffentlichen Berufsschulen

Schulfreierklärung des 25. Oktober 1999 für die öffentlichen Berufsschulen

In Kraft seit 23. Oktober 1999
Up-to-date

§ 1

Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 25. Oktober 1999 für schulfrei erklärt.