Vorwort
Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.
Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.
Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anhänge
LGBl 9-2016 AnhangPDF