Einzugsgebiete der Wildbäche
Vorwort
§ 1
§ 1 Wildbacheinzugsgebiete
Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.
§ 2
§ 2 Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anhang
Anl. 1
Anhänge
LGBl 9-2016 AnhangPDF