LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinzugsgebiete der Wildbäche

Einzugsgebiete der Wildbäche

In Kraft seit 15. Juni 1999
Up-to-date

§ 1

§ 1 Wildbacheinzugsgebiete

Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.

§ 2

§ 2 Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Anhang

Anl. 1