Die Gebietsteile der freien Landschaft der Gemeinden Lockenhaus, Markt Neuhodis, Rechnitz und Unterkohlstätten, die mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. April 1972, mit der die Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, LGBl. Nr. 19, als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, erhalten die Bezeichnung “Naturpark Geschriebenstein”.
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