Vorwort
§ 1
§ 1. Im Burgenland werden mit Ausnahme der im § 4 angeführten Gemeinden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2. (1) Als Wahltag wird der 5. Oktober 1997 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 19. Oktober 1997 bestimmt.
§ 3
§ 3. Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 22. Juli 1997.
§ 4
§ 4. Diese Wahlausschreibung gilt nicht für die Gemeinden Antau, Sigleß, Mannersdorf an der Rabnitz, Oberloisdorf, Nikitsch, Schachendorf und Schandorf.