LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997

In Kraft seit 23. Juli 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1. Im Burgenland werden mit Ausnahme der im § 4 angeführten Gemeinden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. (1) Als Wahltag wird der 5. Oktober 1997 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 19. Oktober 1997 bestimmt.

§ 3

§ 3. Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 22. Juli 1997.

§ 4

§ 4. Diese Wahlausschreibung gilt nicht für die Gemeinden Antau, Sigleß, Mannersdorf an der Rabnitz, Oberloisdorf, Nikitsch, Schachendorf und Schandorf.