(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Mai 1979, mit der der Schlößlberg Mogersdorf zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde, LGBl. Nr. 44/1979, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden