LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusscheiden der Gemeinde Ollersdorf

Ausscheiden der Gemeinde Ollersdorf

In Kraft seit 01. Januar 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird aus dem Standesamtsverband Stinatz ausgeschieden.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Stinatz geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Stinatz weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.