§ 1
§ 1
Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird aus dem Standesamtsverband Stinatz ausgeschieden.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Stinatz geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Stinatz weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.