§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Strem und Moschendorf bestehende Standesamtsverband Strem wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Strem geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Strem weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.