LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Strem

Auflösung des Standesamtsverbandes Strem

In Kraft seit 01. Januar 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Strem und Moschendorf bestehende Standesamtsverband Strem wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Strem geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Strem weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.