§ 2. Die Höchstbeiträge des Tourismusförderungbeitrages gem. § 27 Abs. 2 Burgenländisches Tourismusgesetz 1992 betragen in der Beitragsgruppe B S 5.528,- und in der Beitragsgruppe C S 2.211,- pro Jahr.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise