§ 1
§ 1
Die Gemeinde Schachendorf und Schandorf werden zum Standesamtsverband Schachendorf zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Standesamtsverband Schachendorf hat seinen Sitz in der Gemeinde Schachendorf.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.