(1) Der Kurfonds führt die Bezeichnung “Kurfonds Bad Tatzmannsdorf”. Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf.
(2) Der Kurfonds Bad Tatzmannsdorf besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Sinne des § 17 Abs. 1 Bgld. HeiKuG berechtigt, Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, Dienstverträge abzuschließen, den Haushalt selbständig zu führen und wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben, soweit diese zur Erfüllung seiner Aufgaben unerläßlich sind.
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