(1) Der Kurfonds führt die Bezeichnung “Kurfonds Bad Sauerbrunn”. Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Bad Sauerbrunn.
(2) Der Kurfonds Bad Sauerbrunn besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Sinne des § 17 Abs. 1 Bgld. HeiKuG berechtigt, Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, Dienstverträge abzuschließen, den Haushalt selbständig zu führen und wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben, soweit diese zur Erfüllung seiner Aufgaben unerläßlich sind.
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