Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Mai 1973, LGBl. Nr. 33, mit der der zentrale Teil des Hansag (Waasen) zum Vollnaturschutzgebiet erklärt wird (Vollnaturschutzgebiet Hansag), in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/1986, wird aufgehoben.
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