§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Rechnitz und Markt Neuhodis bestehende Standesamtsverband Rechnitz wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Rechnitz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Rechnitz weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.