LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Rechnitz

Auflösung des Standesamtsverbandes Rechnitz

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Rechnitz und Markt Neuhodis bestehende Standesamtsverband Rechnitz wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Rechnitz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Rechnitz weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.