LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.