Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.