LandesrechtBurgenlandVerordnungenStandesamtsverband Eberau, Bildung

Standesamtsverband Eberau, Bildung

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeinden Bildein und Eberau werden zum Standesamtsverband Eberau zusammengeschlossen.

§ 2

§ 2

Der Standesamtsverband Eberau hat seinen Sitz in der Gemeinde Ebrau.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.