§ 1
§ 1
Die Gemeinden Rauchwart und Sankt Michael im Burgenland werden zum Standesamtsverband Sankt Michael zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Standesamtsverband Sankt Michael hat seinen Sitz in der Gemeinde Sankt Michael im Burgenland.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.